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Allgemeine Informationen zur Denkmalpflege:

Was verstehe ich unter "Denkmalschutz"?

Was ist ein Kulturdenkmal ?

Denkmalschutz- u. Denkmalpflege dienen der Erhaltung von Kulturdenkmalen.

Kulturdenkmale sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu gehörden Baudenkmale und Teile von diesen, deren noch bewahrte ursprüngliche Innenausstattung, historische Parks und Gartenanlagen und auch bewegliche Gegenstände, wie Skulpturen, Gemälde, Grabsteine, Friedhofsanlagen und Denkmäler im eigentlichen Sinne.

Auch archäologische Denkmale sind bewegliche oder unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden.

 

Das  Schleswig-Holsteinische Denkmalschutzgesetz  schreibt vor, dass Kulturdenkmale, deren Erhaltung wegen ihrer besonderen, geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegen, in das Denkmalbuch eingetragen und damit unter Schutz gestellt werden sollen.

Durch die "Unterschutzstellung" der Kulturdenkmale wird langfristig der Erhalt dieser Gebäude im Wesentlichen gesichert.

 

Eine Eintragung in das Denkmalbuch erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege
Das Landesamt für Denkmalpflege führt das Denkmalbuch, erstellt daher eine Eintragungsverfügung mit einer genauen Begründung und legt den Umfang der "Unterschutzstellung" fest.

Nach dem Schleswig-Holsteinischen Denkmalschutzgesetz wird zwischen den einfachen Kulturdenkmalen gemäß § 1(2) DSchG (Denkmalschutzgesetz) und den eingetragenen "geschützten" Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gemäß § 5 DSchG unterschieden.

Sämtliche Kulturdenkmale im Kreis wurden durch die Untere Denkmalschutzbehörde in die Denkmalkartei aufgenommen. Die Denkmalkartei wird laufend aktualisiert.

 

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