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Die Untere Denkmalschutzbehörde teilt
Ihnen mit, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist und was Sie in diesem
Falle bei der praktischen Durchführung Ihres Bauvorhabens oder bei Ihren
Planungen zu berücksichtigen haben.
Die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt
Eigentümern von eingetragenen "geschützten" Kulturdenkmalen
die entsprechende denkmalrechtliche Genehmigung.
Der Kreis Plön ist behilflich bei der Wahl
eines denkmalpflegerisch versierten Architekten, bei der Auswahl
geeigneter Handwerker und Techniker etc..
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