|
|
Kreisbauamt Plön
Abteilung 301
untere Bauaufsichtsbehörde
|
|
Was alles gehört zu unserem Aufgabenbereich?
Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen für einen Bauvorbescheid
oder eine Baugenehmigung ist der Kreis Plön - Der Landrat, untere
Bauauf- sichtsbehörde, und zwar für die Bereiche aller Gemeinden und Städte
( ausgenommen Stadt Preetz ) des Kreises.
Desweiteren ist zu allen allgemeinen Planungsangelegenheiten - also zu
Raum- und Fachplanungen - eine Stellungnahme für den Kreis als Träger
öffentlicher Belange zu erarbeiten und abzugeben.
Haben Sie Fragen zur Bebauung eines Grundstückes oder im Rahmen eines
Bauantrages?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsichtsabteilung
stehen Ihnen, auch wenn Sie noch kein Baugesuch eingereicht haben, mit
Auskunft und Rat gern zur Verfügung und sind stets bemüht, Ihnen bei der
Verwirklichung Ihrer individuellen Bauwünsche im Rahmen des geltenden
Baurechts behilflich zu sein.
Beachten Sie aber bitte unsere festen Sprechzeiten, damit Sie Ihren
Ansprechpartner bei uns auch tatsächlich erreichen:
Sprechzeiten: - jeden
Dienstag von 14:30 bis 18:00 Uhr und
- jeden Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch einen anderen Termin mit uns
telefonisch vereinbaren!
Empfehlung:
Bevor Sie sich endgültig für den Kauf eines Grundstückes oder für die
Beauftragung für den Bau eines Hauses entscheiden, empfehlen wir Ihnen
dringend, sich bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung - oder aber auch bei uns -
darüber zu erkundigen, ob und auf welche Art und Weise eine Bebauung
durchgeführt werden kann.
|