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Kreisbauamt Plön

Abteilung 301

untere Bauaufsichtsbehörde

 


Was alles gehört zu unserem Aufgabenbereich?

Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen für einen Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung ist der Kreis Plön - Der Landrat, untere Bauauf- sichtsbehörde, und zwar für die Bereiche aller Gemeinden und Städte 
( ausgenommen Stadt Preetz ) des Kreises.
 
Desweiteren ist zu allen allgemeinen Planungsangelegenheiten - also zu Raum- und Fachplanungen - eine Stellungnahme für den Kreis als Träger öffentlicher Belange zu erarbeiten und abzugeben.

Haben Sie Fragen zur Bebauung eines Grundstückes oder im Rahmen eines Bauantrages? 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsichtsabteilung stehen Ihnen, auch wenn Sie noch kein Baugesuch eingereicht haben, mit Auskunft und Rat gern zur Verfügung und sind stets bemüht, Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer individuellen Bauwünsche im Rahmen des geltenden Baurechts behilflich zu sein.

Beachten Sie aber bitte unsere festen Sprechzeiten, damit Sie Ihren Ansprechpartner bei uns auch tatsächlich erreichen:

          Sprechzeiten: - jeden Dienstag von 14:30 bis 18:00 Uhr und
                                    - jeden Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Selbstverständlich können Sie auch einen anderen Termin mit uns telefonisch vereinbaren!

Empfehlung:

Bevor Sie sich endgültig für den Kauf eines Grundstückes oder für die Beauftragung für den Bau eines Hauses entscheiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung - oder aber auch bei uns - darüber zu erkundigen, ob und auf welche Art und Weise eine Bebauung durchgeführt werden kann.

Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf der folgenden Seite.
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