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Kreisbauamt Plön

Abteilung 300

 Bauverwaltung

Welche Aufgaben nehmen wir war?

Als wichtigste Aufgabe ist hier die verwaltungsrechtliche Umsetzung aller 
bauordnungsrechtlicher Angelegenheiten aus dem Bereich der Bauaufsichts- behörde zu nennen. Wird ein baurechtswidriger Zustand festgestellt, so ist es Pflicht der Bauordnungsbehörde, die sich hieraus als zwingend notwendig ergebenden Maßnahmen zu treffen. Dies sind vor allem Baueinstellungs- oder Bestätigungsverfügungen und Nutzungsuntersagungen einschließlich der erforderlichen Anhörung der Beteiligten. 
Jede Entscheidung des Bauamtes im Rahmen des Baurechts ergeht an den Betreffenden in Form eines Verwaltungsaktes, gegen den der Betroffene das Recht des Widerspruches hat. Die Prüfung und Entscheidung über diese Wider- sprüche ist eine weitere, wesentliche Aufgabe der Bauverwaltung. Gegen diese Widerspruchsbescheide kann naturgemäß Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben werden.
Seitens der Verwaltung werden auch die zu erhebenden Gebühren für bau- 
rechtliche Bescheide aller Art des Amtes ermittelt und festgesetzt.
Von besonderer Bedeutung ist auch das Baulastenverzeichnis, das hier als öffentlichrechtliche Verpflichtung für ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu Lasten eines Grundstückes geführt wird. Einsicht in dieses Verzeichnis kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.


Haben Sie Fragen zu diesem gesamten Aufgabenkomlex? 
Ihren Ansprechpartner finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

 

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