Welche Aufgaben nehmen wir war?
Als wichtigste Aufgabe ist hier die verwaltungsrechtliche
Umsetzung aller
bauordnungsrechtlicher Angelegenheiten aus dem Bereich der Bauaufsichts-
behörde zu nennen. Wird ein baurechtswidriger Zustand
festgestellt, so ist es Pflicht der Bauordnungsbehörde, die sich hieraus
als zwingend notwendig ergebenden Maßnahmen zu treffen. Dies sind vor allem
Baueinstellungs- oder Bestätigungsverfügungen und Nutzungsuntersagungen
einschließlich der erforderlichen Anhörung der Beteiligten.
Jede Entscheidung des Bauamtes im Rahmen des Baurechts ergeht an den
Betreffenden in Form eines Verwaltungsaktes, gegen den der Betroffene das
Recht des Widerspruches hat. Die Prüfung und Entscheidung über diese
Wider- sprüche ist eine weitere, wesentliche Aufgabe der Bauverwaltung.
Gegen diese Widerspruchsbescheide kann naturgemäß Klage vor dem
Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben werden.
Seitens der Verwaltung werden auch die zu erhebenden Gebühren für bau-
rechtliche Bescheide aller Art des Amtes ermittelt und festgesetzt.
Von besonderer Bedeutung ist auch das Baulastenverzeichnis, das hier als öffentlichrechtliche Verpflichtung für ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu
Lasten eines Grundstückes geführt wird. Einsicht in dieses Verzeichnis
kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.
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