Die Stallpflicht für Geflügel in
Schleswig-Holstein wurde aufgrund der aktuellen Risikobewertung des
Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 29.03.2010 aufgehoben.
Im gesamten Gebiet des Kreises Plön
darf demnach ab sofort Geflügel in Freilandhaltung unter
Berücksichtigung der Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung (siehe
Hinweise in der Allgemeinverfügung) gehalten werden.