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Tierseuchenbekämpfung

Im Landkreis Plön sind derzeit 2556 landwirtschaftliche Betriebe oder Tierhalter registriert, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel oder Bienen halten. Alle Nutztierbestände sind in einer Datenbank erfasst und unterliegen der Aufsicht durch die Veterinärbehörde sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen.

Die Aufgabe der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht besteht darin, vorbeugenden Maßnahmen und Untersuchungen zur Abwehr von anzeigepflichtigen und meldepflichtigen Tierseuchen in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzten zu koordinieren und durchzuführen.
Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.
Dazu müssen vor allem Wege von Krankheits- und Seuchenerregern aufgezeigt werden, über die sie eingeschleppt und weiterverbreitet werden können.

Neben der routinemäßigen Überwachung der seuchenrechtlichen Bestimmungen wird auch eine gezielte Beratung der Betriebe durchgeführt, um gesunde Tierbestände zu erhalten.

In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürger einbezogen werden, denn Tierkrankheiten und Tierseuchen können nicht nur durch lebende Tiere, sondern auch durch Lebensmittel tierischer Herkunft übertragen werden z. B. Ausbruch von Schweinepest durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine.

 

Themen nach Tierarten:             

            Rinder (BHV1, BVD, Blauzungenkrankheit etc.)

            Geflügel (Geflügelpest/ Vogelgrippe etc.)

             Bienen

             Schafe/ Ziegen (Blauzungenkrankheit)

             Schweine

             Vögel

             Pferde

             Haustiere (Reiseverkehr)

        

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