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 Tierschutz

Das Aufgabengebiet Tierschutz umfasst die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Tierhaltungen wie landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, gewerbliche Hundezuchten, Tiergehegen, zoologische Handlungen, aber auch Tiertransporte usw. nach tierschutzrechtlichen Kriterien.

Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen aufgrund von Hinweisen/Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden, z.B. der Polizei.

Wenn Sie den Eindruck haben, eine bestimmte Tierhaltung sei nicht in Ordnung, so sollten Sie dies der dafür zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch mitteilen. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Plön nimmt Anzeigen ebenfalls telefonisch unter der Telefonnummer 04522/743 270 oder 535, per e-Mail oder schriftlich entgegen. Beachten Sie bitte, dass möglichst vollständige Angaben zur Tierhalteranschrift bzw. zur Örtlichkeit der Tierhaltung eine zügige Bearbeitung ermöglichen. Zur Anzeige gehören für evtl. Rückfragen auch Name und Telefonnummer des Anzeigenden.

Die örtliche Ordnungsbehörde und Amtstierärztinnen oder Amtstierärzte der Veterinäraufsicht werden dann die Tierhaltung überprüfen und Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können zu einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.

Im Rahmen des Tierschutz-Rechts sind für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren Erlaubnisse bzw. Sachkundenachweise erforderlich, welche über die Amtstierärzte der Veterinäraufsicht beantragt werden können.

Eine Erlaubnis bzw. ein Sachkundenachweis ist erforderlich für

· Gewerbsmäßige Hunde- oder Katzenzuchten

· Tierheime oder Tierpensionen

· Reit- und Fahrbetriebe

· Zoofachgeschäfte

· Zucht von Wirbeltieren für Versuchszwecke

· Ausbildung von Schutzhunden

· eine Tätigkeit als Schädlingsbekämpfer

· Zirkusbetriebe und Tierbörsen

· gewerbsmäßige bzw. wirtschaftliche Tätigkeit beim Transport
  von Tieren

· Betäuben und Schlachten von Wirbeltieren

Formular-Download:

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes

Handbuch Tiertransporte

Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtpunkten

Weitere Aufgaben der Veterinäraufsicht sind:

- die Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren für Stallbauten, welche sowohl die Beratung der Antragsteller in Bezug auf tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen als auch deren Durchsetzung umfasst.

- anlassbezogene Kontrollen im Tierschutz im Rahmen von Cross-Compliance.

- Schulungen im Rahmen der EG_Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Verordnung (EG) Nr. 1/2005).

Weitere Informationen und Vorschriften zum Thema "Tierschutz und tierschutzgerechte Haltung"

 

· http://www.bmelv.de

· http://www.tierschutz-tvt.de

· http://www.amtstieraerzte.de

· http://www.bvet.admin.ch

Unter der gleichen Adresse sind darüber hinaus weitere Gutachten und Leitlinien zur tierschutzgerechten Haltung (z.B. Haltung von Pferden, Wild in Gehegen, Kleinvögeln, Zierfischen, Reptilien usw.) veröffentlicht.

 

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