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Rückstandsüberwachung

Eine wichtige Aufgabe im Bereich "Verbraucherschutz" ist die Rückstandsüberwachung. Durch sie soll sichergestellt werden, dass kein Fleisch mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser Hinsicht im internationalen Vergleich sehr strenge Vorschriften. Für bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen überhaupt nicht in Lebensmitteln vorkommen.

Einige Tierarzneimittel dürfen bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, überhaupt nicht angewendet werden. Bei anderen Tierarzneimitteln gibt es bestimmte Wartezeiten, die zwischen der Arzneianwendung und der Schlachtung liegen müssen und einzuhalten sind.

Die Rückstandsuntersuchung wird stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Zu diesem Zweck werden von Mitarbeitern der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht von geschlachteten Tieren Fleischproben entnommen und zur Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet.

Proben zur Untersuchung auf Rückstände werden auch von Eiern, Milch, Honig etc. entnommen.

Nach positiven Untersuchungsergebnissen kann die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Versagen der Schlachterlaubnis, Schlachtung nur nach vorheriger Anmeldung oder Umgebungsuntersuchungen auf den ermittelten Stoff.

 

 

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