Rückstandsüberwachung
Eine wichtige Aufgabe im Bereich "Verbraucherschutz" ist die
Rückstandsüberwachung. Durch sie soll sichergestellt werden, dass kein
Fleisch mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln,
Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie
zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat in dieser Hinsicht im internationalen
Vergleich sehr strenge Vorschriften. Für bestimmte Substanzen, wie
beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die
nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen
überhaupt nicht in Lebensmitteln vorkommen.
Einige Tierarzneimittel dürfen bei Tieren, die der
Lebensmittelgewinnung dienen, überhaupt nicht angewendet werden. Bei
anderen Tierarzneimitteln gibt es bestimmte Wartezeiten, die zwischen der
Arzneianwendung und der Schlachtung liegen müssen und einzuhalten sind.
Die Rückstandsuntersuchung wird stichprobenweise oder bei begründetem
Verdacht durchgeführt. Zu diesem Zweck werden von Mitarbeitern der
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht von geschlachteten Tieren
Fleischproben entnommen und zur Untersuchung an das Landeslabor
Schleswig-Holstein weitergeleitet.
Proben zur Untersuchung auf Rückstände werden auch von Eiern, Milch,
Honig etc. entnommen.
Nach positiven Untersuchungsergebnissen kann die Veterinär- und
Lebensmittelaufsicht Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Versagen der
Schlachterlaubnis, Schlachtung nur nach vorheriger Anmeldung oder
Umgebungsuntersuchungen auf den ermittelten Stoff.
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