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Fleischhygieneüberwachung

Im Kreis Plön werden Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Strauße in 21 registrierten Schlachtbetrieben geschlachtet.

Aufgabe der Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung ist die Organisation und Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung in Schlacht- und Zerlegebetrieben. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass ausschließlich gesundheitlich unbedenkliches und qualitativ einwandfreies Fleisch an den Verbraucher gelangt. Für die Sicherstellung des Verbraucherschutzes in diesem Bereich werden vom Kreis Plön 7 Fleischbeschautierärzte in den Schlachtbetrieben eingesetzt. Tiere, deren Fleisch für die menschliche Ernährung verwendet werden soll, unterliegen vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (sogenannte Schlachttier- und Fleischuntersuchung).
Die Untersuchungspflicht bezieht sich auf Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer, Kaninchen, Geflügel und in Gattern gehaltenes Haarwild.

Sonstiges Haarwild, das in freier Wildbahn erlegt wurde, muss zur Fleischuntersuchung angemeldet werden, wenn es in den gewerblichen Verkehr gebracht wird. Das zum Verbrauch im eigenen Haushalt verwendete oder nicht gewerblich abgegebene Kaninchen- oder Wildfleisch muss nicht zur Untersuchung angemeldet werden, wenn keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale festgestellt werden. Das gleiche gilt für unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahegelegene Betriebe abgegebenes Wildfleisch.

Schweine (auch Wildschweine), Pferde und andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, unterliegen außerdem einer amtlichen Trichinenuntersuchung.

Für Geflügelfleisch gibt es im innerstaatlichen Handelsverkehr Ausnahmen von der Untersuchungspflicht für die Ab-Hof-Abgabe und unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Abgabe direkt vom Erzeuger an Einzelhandelsgeschäfte oder auf Wochenmärkten.

Nach der amtlichen Untersuchung wird das Fleisch beurteilt und mit dem Genusstauglichkeitsstempel gekennzeichnet - erst dann ist es verkehrsfähig und darf der Lebensmittelgewinnung zugeführt werden.

Darüber hinaus stehen alle Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe sowie Kühlhäuser unter ständiger amtlicher Überwachung. Beschaffenheit und Ausstattung der Räume werden ebenso überprüft wie die Einhaltung der personal- und schlachthygienischen Vorschriften.

In diesem Zusammenhang versteht sich die tierärztliche Überwachung auch als sachverständige Beratung der Firmen, um eine hygienisch einwandfreie Lebensmittelgewinnung zu sichern, zu optimieren und diese den sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben sowie der rasch fortschreitenden Entwicklung der Schlacht, Be- und Verarbeitungstechnologie anzupassen.

Weitere Auskünfte über die Arbeit der Abteilung Fleischhygiene und Einzelheiten zur Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, der Trichinenuntersuchung, der Pflicht zur Anmeldung einer beabsichtigten Schlachtung erhalten Sie unter Tel.-Nr.: 04522/743 270.

Gebühreninformation

Ein Verzeichnis der ab dem 01.01.2010 gültigen Gebühren finden Sie hier:

Gebührenverzeichnis im Bereich der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Informationen für Jäger

Informationen für Jäger zur Meldepflicht nach der VO (EG) Nr. 852/2004:

          - Information Jäger zur Meldepflicht

          - LM-Unternehmer Jagdausübungsberechtigte

          - Wildursprungsschein für Trichinenuntersuchung

 

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