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Neuzulassung |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) |
Umschreibung
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
und/oder Abmeldebescheinigung |
Halterwechsel
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
und/oder
Abmeldebescheinigung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung) Prüfbericht (Hauptuntersuchung) Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung ggf. Kennzeichenschilder Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren) |
ohne Halterwechsel
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
und/oder
Abmeldebescheinigung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung) Prüfbericht (Hauptuntersuchung) Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung ggf. Kennzeichenschilder Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren) |
Wiederinbetriebnahme |
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Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) und/oder Abmeldebescheinigung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung) Prüfbericht (Hauptuntersuchung) Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung ggf. Kennzeichenschilder Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren) |
Ersatzfahrzeugbrief |
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Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) Abgabe einer gebührenpflichtigen eidesstattlichen Erklärung bei uns ggf. Nachweis über die Verfügungsgewalt |
Endgültige Abmeldung |
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Unterlagen wie bei Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis |
Ausfuhrkennzeichen |
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Zulassungsbescheinigung Teil I + II
(Fahrzeugbrief und -schein), Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen) Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugbrief und -schein) und/oder Abmeldebescheinigung (bei stillgelegten Fahrzeugen) Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen Prüfbericht der Hauptuntersuchung Fahrzeug Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren) |
An der Information können Sie ohne Wartenummer folgendes erledigen:
Ersatzfahrzeugschein |
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Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) Gültiger TÜV-Prüfberivht, Abgabe einer gebührenpflichtigen eidesstattlichen Erklärung bei uns ggf. Diebstahlsanzeige |
Kurzzeitkennzeichen |
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7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung) Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung ggf. Vollmacht |
Abmeldung
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Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Kennzeichenschilder |
Wohnortänderung im Kreis |
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Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) Personalausweis / Meldebescheinigung gültiger TÜV-Bericht |
Technische Änderung |
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Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Gutachten gültiger TÜV-Bericht |
Namensänderung |
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Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Personalausweis / Heiratsurkunde gültiger TÜV-Bericht |
Achten Sie bitte auch auf folgende Punkte:
Bei Zulassung für oder durch Dritte ist eine Vollmacht des
Fahrzeughalters vorzulegen. (Link zur Vollmacht)
Bei Zulassung auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug oder eine
Handwerkskarte der Handwerkskammer sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Die Außerbetriebsetzung und/oder die Anschriftenänderung
ist seit dem 01.04.04 auch bei Ihrer zuständigen Stadt-, Gemeinde-
oder Amtsverwaltung möglich (Ausnahme: Stadt Plön und Amt Großer Plöner
See).
Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung des
gesetzlichen Vertreters (Vater und /oder Mutter) vorzulegen.
Ein Reisepass wird nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
anerkannt.
Bei Ummeldungen von außerhalb o h n e Halterwechsel ist eine
Versicherungsbestätigung erforderlich !
Bei Ausfuhrkennzeichen ist das Fahrzeug vorzuführen!!
Zahlungen können mit EC-Karte mit Geheimnummer oder als Barzahlung erfolgen. Zahlungen mit Kreditkarten sind nicht möglich.
Wunschkennzeichen werden, gegen besondere
Gebühr, berücksichtigt und Reservierungen erfolgen für max. 3 Monate.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die frühen
Morgenstunden.
Meiden Sie den Freitag und die Tage vor und zwischen Feiertagen
besonders im Frühjahr und zu Weihnachten.
Öffnungszeiten:
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© 2001, Kreisverwaltung Plön
Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Tel.: 04522/743-0, Telefax: 04522/743-492 |
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