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Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen


Einführung der elektronischen Versicherungs-Bestätigung (eVB)
ab 01. März 2008 (Bitte hier klicken)

Wunschkennzeichen und Händlerzulassung online (Bitte hier klicken)

Gebührenübersicht (Bitte hier klicken)

Neue Kfz-Zulassungsdokumente ab 01. Oktober 2005 (Bitte hier klicken)

Zulassungsinfos zum Herunterladen (Bitte hier klicken, pdf-file 17 KB)

Vordrucke für das Lastschriftverfahren unter:
http://www.schleswig-holstein.de/cae/servlet/contentblob/393894/
publicationFile/kraftst30.pdf

http://www.schleswig-
holstein.de/FM/DE/Steuern/Formulare/Kfz_Lastschrift/
Kfz_Lastschrift_node.html

Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Schleswig-Holstein
(pdf-file, 16 KB)


Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Neuzulassung

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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung) 
Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren)

Umschreibung
- innerhalb des Kreises -

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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Abmeldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung)
Prüfbericht (Hauptuntersuchung)
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
ggf. Kennzeichenschilder
Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren)

Halterwechsel
- von außerhalb -

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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Abmeldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung)
Prüfbericht  (Hauptuntersuchung)
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
ggf. Kennzeichenschilder
Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren)

ohne Halterwechsel
- von außerhalb -

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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Abmeldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung)
Prüfbericht (Hauptuntersuchung)
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
ggf. Kennzeichenschilder
Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren)

Wiederinbetriebnahme

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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Abmeldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung)
Prüfbericht (Hauptuntersuchung)
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
ggf. Kennzeichenschilder
Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren)

Ersatzfahrzeugbrief

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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Abgabe einer gebührenpflichtigen eidesstattlichen Erklärung bei uns
ggf. Nachweis über die Verfügungsgewalt

Download "eidesstattliche Erklärung"

Endgültige Abmeldung

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Unterlagen wie bei Abmeldung
zusätzlich Verwertungsnachweis

Ausfuhrkennzeichen

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Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugbrief und -schein), Kennzeichenschilder
(bei zugelassenen Fahrzeugen)
Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugbrief und -schein) und/oder Abmeldebescheinigung
(bei stillgelegten Fahrzeugen)
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
Prüfbericht der Hauptuntersuchung
Fahrzeug
Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe dazu den Link zu den Vordrucken für das Lastschriftverfahren)

An der Information können Sie ohne Wartenummer folgendes erledigen:

Ersatzfahrzeugschein

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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Gültiger TÜV-Prüfberivht, Abgabe einer gebührenpflichtigen eidesstattlichen Erklärung bei uns
ggf. Diebstahlsanzeige

Kurzzeitkennzeichen

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7-stelliger eVB-Code (Versicherungsbestätigung)
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
ggf. Vollmacht

Abmeldung
(vorübergehende
Stillegung)

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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kennzeichenschilder

Wohnortänderung im Kreis

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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Personalausweis / Meldebescheinigung
gültiger TÜV-Bericht
 

Technische Änderung

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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Gutachten
gültiger TÜV-Bericht

Namensänderung

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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Personalausweis / Heiratsurkunde
gültiger TÜV-Bericht

Achten Sie bitte auch auf folgende Punkte:

Bei Zulassung für oder durch Dritte ist eine Vollmacht des Fahrzeughalters vorzulegen. (Link zur Vollmacht) 
Bei Zulassung auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug oder eine Handwerkskarte der Handwerkskammer sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Die Außerbetriebsetzung und/oder die Anschriftenänderung ist seit dem 01.04.04 auch bei Ihrer zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung möglich (Ausnahme: Stadt Plön und Amt Großer Plöner See).
Bei Zulassung auf Minderjährige ist eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters (Vater und /oder Mutter) vorzulegen.
Ein Reisepass wird nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung anerkannt.
Bei Ummeldungen von außerhalb o h n e Halterwechsel ist eine Versicherungsbestätigung erforderlich !
Bei Ausfuhrkennzeichen ist das Fahrzeug vorzuführen!!

Zahlungen können mit EC-Karte mit Geheimnummer oder als Barzahlung erfolgen. Zahlungen mit Kreditkarten sind nicht möglich.

Wunschkennzeichen werden, gegen besondere Gebühr, berücksichtigt und Reservierungen erfolgen für max. 3 Monate.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die frühen Morgenstunden.
Meiden Sie den Freitag und die Tage vor und zwischen Feiertagen besonders im Frühjahr und zu Weihnachten.

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag : 07:30 bis 12:00 Uhr,
zusätzlich Dienstag : 14:30 bis 17:00 Uhr
Freitag : 07:30 bis 11:30 Uhr

Telefon: 04522/743-80
Telefax: 04522/743-95-333

 

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