Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem StaatsangehörigkeitsgesetzDas Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) regelt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben:
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Ihre Fragen richten Sie bitte an die Ausländerbehörde.
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