Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 StAG)Im Gegensatz zur Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz, haben Ausländer, die alle Voraussetzungen zur Einbürgerung nach §10 StAG erfüllen, einen Anspruch auf Einbürgerung. Der Einbürgerungsantrag ist schriftlich bei der Ausländerbehörde in Plön zu stellen. Für die Antragsaufnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Für die Einbürgerung wird eine Gebühr in Höhe von 255,00 EUR je Person erhoben. Für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben. Die Gebühren werden unmittelbar vor der Einbürgerung fällig. Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 10 StAG:
Bei der Antragstellung vorzulegende Unterlagen:
Die vorstehend aufgezählten Voraussetzungen für die Einbürgerung sowie die vorzulegenden Unterlagen sollen einen Anhalt zum Einbürgerungsverfahren geben. Die Aufzählungen sind nicht abschließend; sie sollen lediglich einen Anhalt zum Einbürgerungsverfahren geben. Einzelheiten zum Einbürgerungsverfahren erfahren sie im persönlichen Gespräch mit der Ausländerbehörde..
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