Einbürgerung
(Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit)
Über die Einbürgerung ist es Ausländern
möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Ausländer in der
Bundesrepublik Deutschland ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des
Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist.
Gesetze, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit regeln:
- Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG)
Die Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf eigenen
Antrag. Der Antrag auf Einbürgerung ist bei der zuständigen
Staatsangehörigkeitsbehörde zu stellen. Im Kreis Plön ist die Ausländerbehörde
die zuständige Behörde für die Aufnahme und Prüfung von
Einbürgerungsanträgen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung ist die
Bereitschaft zum Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit. Da die Staatsangehörigkeitsrechte der einzelnen Staaten sehr
unterschiedlich gestaltet sind, kann keine allgemeine Auskunft darüber
gegeben werden wie der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
herbeigeführt werden kann. Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben,
wenden Sie sich bitte direkt an die Ausländerbehörde des Kreises Plön.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann nach verschiedenen
gesetzlichen Grundlagen erfolgen. Hier werden nur die hauptsächlich in
Betracht kommenden Gesetze näher erläutert. Weitere Informationen erhalten Sie
bei der Ausländerbehörde des Kreises
Plön.
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