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Ausländerrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchten, gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten. Die folgenden Seiten können jedoch nur einen groben Überblick zu den einzelnen Aufenthaltsrechten geben. Für weitergehende Fragen steht  Ihnen die Ausländerbehörde des Kreises Plön gerne zur Verfügung.

Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft findet Gemeinschaftsrecht Anwendung.

Das Aufenthaltsgesetz

  • regelt die Einreise und den Aufenthalt von Drittausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland ist die Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
  • sieht für Ausländer drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vor:
  • Das Visum (§6)
  • Die Aufenthaltserlaubnis (§7)
  • Die Niederlassungserlaubnis (§9)
 
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