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Ausländerrecht in der
Bundesrepublik Deutschland
Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchten,
gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten. Die
folgenden Seiten können jedoch nur einen groben Überblick zu den
einzelnen Aufenthaltsrechten geben. Für weitergehende Fragen steht
Ihnen die Ausländerbehörde des Kreises Plön gerne zur Verfügung.
Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft
findet Gemeinschaftsrecht Anwendung.
Das Aufenthaltsgesetz
- regelt die Einreise und den Aufenthalt von Drittausländern in der
Bundesrepublik Deutschland. Ausländer
in der Bundesrepublik Deutschland ist die Person, die nicht im Besitz
der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
- sieht für Ausländer drei verschiedene Formen von
Aufenthaltstiteln vor:
- Das Visum (§6)
- Die Aufenthaltserlaubnis (§7)
- Die Niederlassungserlaubnis (§9)
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