Asylantrag
Ausländer, die in der
Bundesrepublik Deutschland Asyl suchen, haben ihr Asylbegehren unmittelbar
bei der Einreise, bei den jeweils zuständigen Grenzbehörden
(Bundesgrenzschutz), vorzubringen. Der Bundesgrenzschutz sorgt dann
dafür, dass die Asylbegehrenden an zuständige Außenstelle des
Bundesamtes für ausländische Flüchtlinge verwiesen werden.
Der Asylantrag ist grundsätzlich bei der Außenstelle des Bundesamtes
zu stellen, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen
Aufnahmeeinrichtungen zugeordnet ist.
Zuständig in Schleswig-Holstein ist:
Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Lübeck
Vorwerker Straße 103
23554 Lübeck
Telefon: 0451/4006-0
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