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Asylantrag

Ausländer, die  in der Bundesrepublik Deutschland Asyl suchen, haben ihr Asylbegehren unmittelbar bei der Einreise, bei den jeweils zuständigen Grenzbehörden (Bundesgrenzschutz),  vorzubringen. Der Bundesgrenzschutz sorgt dann dafür, dass die Asylbegehrenden an zuständige Außenstelle des Bundesamtes für ausländische Flüchtlinge verwiesen werden.

Der Asylantrag ist grundsätzlich bei der Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen Aufnahmeeinrichtungen zugeordnet ist.

Zuständig in Schleswig-Holstein ist:

Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle Lübeck
Vorwerker Straße 103

23554 Lübeck

Telefon: 0451/4006-0

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