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Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 Uhr
Di. 14.30 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Herr Freitag (131), Unterhaltssicherungsbehörde
Amt für zentrale Dienste


Tel: 04522/743 475

Fax: 04522/743 95 475

E-Mail: Horst Freitag

  






 

 

  
Leistungen für Wehr- und Zivildienstleistende sowie Wehrübende nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Leistungen vor

    • für die Grundwehr- und Zivildienstleistenden und ihre Angehörigen
    • sowie für die zur Wehrübung eingezogenen Reservisten.

Über die einzelnen Leistungsarten können Sie sich in den nachfolgenden Merkblättern informieren. Dort erfahren Sie ganz allgemein, was Sie wo beantragen und wann Ihnen Leistungen zustehen können.

Falls Sie aber Informationen wünschen, die ganz speziell auf Ihre Situation zugeschnitten sind, ist ein Gespräch oder ein Anruf bei der Unterhaltssicherungsbehörde immer sinnvoll. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen haben - wir helfen Ihnen gern!

Download (pdf-Dateien)
Unterhaltssicherung der freiwillig Wehrdienstleistenden und Familienangehörigen
Unterhaltssicherung der Wehrübenden und Familienangehörigen

 

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