Leistungen für Wehr- und Zivildienstleistende sowie
Wehrübende nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Leistungen
vor
- für die Grundwehr-
und Zivildienstleistenden und ihre Angehörigen
- sowie für die
zur Wehrübung eingezogenen Reservisten.
Über die einzelnen Leistungsarten können Sie
sich in den nachfolgenden Merkblättern informieren. Dort erfahren
Sie ganz allgemein, was Sie wo beantragen und wann Ihnen Leistungen zustehen
können.
Falls Sie aber Informationen wünschen, die ganz
speziell auf Ihre Situation zugeschnitten sind, ist ein Gespräch
oder ein Anruf bei der Unterhaltssicherungsbehörde immer
sinnvoll. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie
Fragen haben - wir helfen Ihnen gern!
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