Staatliche
Anerkennung zur Sozialpädagogin/
zum Sozialpädagogen
Der Kreis Plön
bietet für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Staatlicher
Anerkennung in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern
Arbeitsmöglichkeiten als Beschäftigte nach dem Tarifvertag für den
öffentlichen Dienst (TVöD).
Voraussetzung
für eine solche Berufswahl ist die allgemeine Hochschulreife bzw. die
Fachhochschulreife. Hieran schließt sich das Studium der
Sozialpädagogik an einer Fachhochschule an. In Schleswig-Holstein ist
dieses Studium an der Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften in
Kiel (Sokratesplatz 1, 24149 Kiel) möglich. Die Regelstudienzeit des
Studienganges Soziale Arbeit (BA) am Fachbereich Soziale Arbeit und
Gesundheit beträgt 6 Semester. Nach Erwerb des Bachelor kann im Rahmen
eines berufsbegleitenden Weiterbildungsangebotes die Staatliche
Anerkennung erlangt werden.
Hier bietet
der Kreis Plön Studierenden die Möglichkeit, diese berufspraktischen
Teile der Weiterbildung unter Anleitung berufserfahrener
Sozialpädagoginnen und -pädagogen im Bereich „Allgemeiner Sozialer
Dienst" im Amt für Jugend und Sport zu absolvieren. Aktuelle
Ausschreibungen finden Sie in unseren
Stellenangeboten.
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