Entsprechend der Landesverordnung
zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen
Vergabeordnung vom 12. Februar 2009 (GVOBl. Schl.-H.
v. 26 Februar 2009, S. 78) erfolgt für Vergaben nach
der VOL/A ab einem Auftragswert von 25.000 EUR nach
Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe,
die mindestens 6 Monate vorgehalten werden muss.