Entsprechend der Landesverordnung
zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen
Vergabeordnung vom 12. Februar 2009 (GVOBl. Schl.-H.
v. 26 Februar 2009, S. 78) erfolgt für Vergaben nach
der VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem
Auftragswert von 150.000 EUR und bei Freihändigen
Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 EUR nach
Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe,
die mindestens 6 Monate vorgehalten werden muss.
Freihändige Vergaben ab einem
Auftragswert von
50 TEUR
Beschränkte Vergaben ab einem Auftragswert von
150 TEUR