zurück

 

Erfolgte Vergaben nach VOB

Entsprechend der Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung vom 12. Februar 2009 (GVOBl. Schl.-H. v. 26 Februar 2009, S. 78) erfolgt für Vergaben nach der VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 EUR nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens 6 Monate vorgehalten werden muss.
 

Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von
50 TEUR

 
   
   

Beschränkte Vergaben ab einem Auftragswert von
150 TEUR

 
11.03.10 Neubau eines Frauenhauses in Preetz
   
   
 
 
zurück

nach oben [Unser Kreis] [Verwaltung] [Politik] [Aktuelles] [Links] [Kontakte] [Stichworte]
 
mailto:webmaster@kreis-ploen.de
© 2001, Kreisverwaltung Plön
Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Tel.: 04522/743-0, Telefax: 04522/743-492