Die Vereinbarung zur Beseitigung von Fallwild als
Gegenleistung für die ab dem 1. April dieses Jahres nicht mehr zu
erhebende Jagdsteuer ist „unter Dach und Fach“. Sie wurde am 15.
Juni von Landrat Dr. Volkram Gebel und dem Vorsitzenden der Kreisjägerschaft,
Hans-Jürgen Goldbach, unterzeichnet.
Beide Seiten zeigten sich mit dieser Einigung
zufrieden. „Die Aufhebung der Jagdsteuer war vor dem Hintergrund
der Fallwildbeseitigung schon lange notwendig. Denn die Jagdsteuer
wird zum einen seit längerer Zeit nicht nur von einer
privilegierten Bevölkerungsschicht finanziert, sondern in der
Kreisjägerschaft sind ganz unterschiedliche Berufs- und Bevölkerungsgruppen
vertreten. Darüber hinaus engagieren
sich die Jäger zum anderen im Kreis Plön für vielerlei Biotop-
und Artenschutzprojekte, die aus eigenen Mitteln finanziert werden
und was am wichtigsten ist, sie beseitigen auf ihre Kosten im Straßenverkehr
getötetes Wild“, so der Landrat gegenüber der Presse in Plön.
„Bereits in der Vergangenheit haben die Jäger
das Fallwild auf eigene Kosten beseitigt. Diese Leistung wurde zu
jeder Tages- oder Nachtzeit über das ganze Jahr, ob zur Sommer-
oder Winterzeit erbracht. Hierzu ist die Jägerschaft
nicht verpflichtet. Die Fallwildbeseitigung ist eigentlich
die Aufgabe der Ordnungsbehörde des Kreises, die hier ihrer Straßen-Verkehrssicherungspflicht
nachkommen müsste“, erklärte Hans-Jürgen Goldbach.
Der tatsächliche Arbeitsumfang der Fallwildbeseitigung für die Jäger
werde deutlich, wenn man sich die vielen Wildunfälle der
vergangenen Jahre vor Augen führe. So kam
es im letzten Jahr zu 1104 Verkehrsunfällen mit Fallwild,
das ordnungsgemäß entsorgt werden musste. „Ein immens großer
Aufwand, wenn man die jeweilige An- und Abfahrt, das Beladen des
Fahrzeuges und die Entsorgung des Wildes berücksichtigt“, so der
Landrat, der auch darauf hinwies, dass die Unfallzahlen in diesem
Bereich leider seit 2001 kontinuierlich gestiegen sind. Damals waren
es noch 655 Unfälle, in 2002 dann schon 1138. Wollte man durch ein
gewerbliches Entsorgungsunternehmen die jederzeitige Entfernung
verunfallten Wildes sicherstellen, müssten erhebliche Summen
gezahlt werden.
Zur Erinnerung: Am 6. Mai vergangenen Jahres beschloss
der Kreistag, dass die Jagdsteuer ab 2005 abgeschafft wird. Im
Gegenzug verpflichteten sich die in der Kreisjägerschaft
organisierten Jäger, zukünftig das verunfallte Schalenwild sowie
Fuchs und Dachs von den Straßen im Kreisgebiet zu entsorgen.