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Ankündigung der Unteren Jagdbehörde:  Am 23. und 24. Mai 2024 ist die Untere Jagdbehörde nicht erreichbar, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Fortbildung teilnehmen.

Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen:  Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde

Die Kfz-Zulassungsstelle in Plön und die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental sind ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Ausnahme: Seit Dienstag, dem 16.01.2024 bietet die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön - neben digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der wieder die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen.

ACHTUNG:

Aufgrund eines Personalmangels ist die Ausländerbehörde des Kreises Plön nur eingeschränkt erreichbar. Falls Sie Terminwünsche haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung. Für alle anderen Anliegen stellen Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de oder falls zutreffend ukraine@kreis-ploen.de) eine Anfrage. Des Weiteren ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten Ihrer Anfragen und Anträge zu rechnen.

  • Adeliges Kloster Preetz © Adeliges Kloster Preetz
  • Turmhügelburg Nienthal © Gesellschaft der Freunde der mittelalterlichen Burg
  • Gut Panker mit dem Hofsee © h.dietrich habbe
  • Schloss Plön © Kreis Plön
Externer Link: Plön Mobil

Externer Link: Willkommensportal 2023

Informationen zum Coronavirus

Informationen zur Geflügelpest

Unser Kreis Plön
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Fahrerausbildung und Fahrprüfung

Für den Erwerb eines Führerscheins müssen Sie:

Mindestalter

Mindestalter für den Erhalt eines Führerscheins:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind :

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind :

*Fahrerlaubnisinhaberinnen oder Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen , unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wenn Ihr von einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein lebenslänglich gültig ist (also kein Ablaufdatum trägt), müssen Sie ihn spätestens am 19 Januar 2033 umschreiben lassen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort geändert haben.

Hinweis : Die Rechtslage kann sich noch weiter ändern.

Nicht-EU-Führerscheine – Umtausch und Anerkennung

Sie müssen Ihren Nicht-EU-Führerschein innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug umtauschen .

Wo und wie?

Bei Ihrer zuständigen örtlichen Behörde .

Legen Sie dort die folgenden Unterlagen vor:

Wenn Sie Ihren Nicht-EU-Führerschein schon früher in einem anderen EU-Land gegen einen EU-Führerschein umgetauscht haben , können Sie diesen in Deutschland verwenden, es sei denn,

Führerscheinverlängerung

Wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Landes in Deutschland wohnen und Ihren in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein verlängern lassen möchten, können Sie das bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde tun. Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Die zu entrichtenden Gebühren liegen zwischen EUR 35 und EUR 40. Bei Bus- und Lkw-Fahrerinnen oder Fahrer können außerdem zusätzliche Gebühren für ärztliche Untersuchungen anfallen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie sich für die Verlängerung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE zusätzlichen Untersuchungen unterziehen. Diese Untersuchungen hängen nicht vom Alter, sondern von der Führerscheinklasse ab.

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