Ankündigung der Unteren Jagdbehörde: Am 23. und 24. Mai 2024 ist die Untere Jagdbehörde nicht erreichbar, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Fortbildung teilnehmen.
Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen: Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde
Die Kfz-Zulassungsstelle in Plön und die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental sind ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Ausnahme: Seit Dienstag, dem 16.01.2024 bietet die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön - neben digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der wieder die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen.
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ermöglicht ein freiwilliges Jahr im Ausland. Er verbindet freiwilliges Engagement im Ausland mit wichtigen interkulturellen Lernangeboten und vermittelt den Freiwilligen personale, soziale und interkulturelle Kompetenzen. Geregelt ist der IJFD in der ministeriellen Richtlinie vom 20. Dezember 2010 - zuletzt geändert am 29. Mai 2020
Der IJFD dauert zwischen 6 und 18 Monaten. Der Dienst kann weltweit über einen deutschen Träger in gemeinwohlorientierten Einrichtungen im Ausland geleistet werden. Pädagogische Fachkräfte des Trägers begleiten die Freiwilligen während des gesamten Dienstes.
Zur Vorbereitung auf den Internationalen Jugendfreiwilligendienst und zur weiteren Unterstützung finden Seminare statt, die von den Freiwilligen mitgestaltet werden können. Diese können innerhalb von 5 Monaten vor, während und innerhalb von 6 Monaten nach dem Auslandseinsatz durchgeführt werden.
Die Einsatzmöglichkeiten liegen in der Regel im sozialen oder ökologischen Bereich sowie in der Friedens- und Versöhnungsarbeit .
Bewerbungsvoraussetzung :
Die Freiwilligen werden während des Dienstes im Ausland durch privatrechtliche Versicherungsverträge sowie die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert .
In der Regel erhalten die Freiwilligen während ihres Dienstes ein Taschengeld . Meist wird auch Unterkunft und Verpflegung gestellt.
Bei Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen wird auch im IJFD das Kindergeld gezahlt.
Die Freiwilligen leisten in den Einsatzstellen im Ausland einen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung. Die Tätigkeiten sind überwiegend praktische Hilfstätigkeiten .
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