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16.04.2014

Seit 15 Jahren erfolgreich gegen Schwarzarbeit

Eutin. Seit 15 Jahren ist die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (EGS) in den Kreisen Plön und Ostholstein sowie der Stadt Neumünster erfolgreich tätig. Beide Kreise und die Stadt Neumünster sind sich darüber einig, dass die intensive und aktive Arbeit der EGS in den vielen vergangenen Jahren die Notwendigkeit für die Zukunft unterstreicht.

Zur Erfolgsbilanz hat über die vielen Jahre auch die gute Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen wie Zoll, Polizei, Finanzämter und Berufsgenossenschaften beigetragen. Besonders auch die Kreishandwerkerschaften Ostholstein-Plön und Mittelholstein sowie die Handwerkskammer Lübeck haben die Ermittlungsarbeit immer wieder engagiert unterstützt.

So wurden seit 1999 in Ostholstein und Plön und seit 2009 auch in Neumünster insgesamt 6.808 Personen auf 9.712 Baustellen überprüft. 2.711 Verfahren konnten wegen des Verdachts der gewerbe- oder handwerksrechtlichen Schwarzarbeit eingeleitet und 863 Bußgeldbescheide erlassen werden. Zudem wurden Bußgelder in Höhe von 2,2 Mio. Euro festgesetzt. Hiervon sind 1,8 Mio. Euro rechtskräftig geworden.

Viele interessante Situationen haben sich in diesen Jahren in der täglichen Arbeitspraxis der EGS-Mitarbeiter gegeben. Bis heute hat sich an den seinerzeit gesetzten Zielen nichts geändert. Man will der erhöhten Arbeitslosigkeit entgegen wirken und Handwerk und Gewerbe vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz schützen. Bauherren sollen vor minderwertigen Leistungen und unsachgemäßer Verwendung von Rohmaterialien geschützt und eine Minderung des Steueraufkommens sowie eine Beeinträchtigung des Beitragsaufkommens der Sozial- und Arbeitslosenversicherung verhindert werden. Und nicht zuletzt hat sich die EGS zum Ziel gesetzt, neben den gesetzlich gebotenen Sanktionen auch Mittel und Weg für die Betroffenen zu finden, damit diese zukünftig auf legale Art und Weise ihr Geld verdienen können.

Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt die Aktivitäten der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster in Sachen Schwarzarbeitsbekämpfung. Danach ist Schwarzarbeit nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität, die mit staatlichen Sanktionen zu ahnden ist. Darüber hinaus ist eine vertragliche Vereinbarung von Schwarzarbeit rechtlich unwirksam und daher für beide Vertragsseiten riskant. Der Schwarzarbeiter kann nicht sicher sein, dass er bezahlt wird und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf mangelfreie Leistung.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Fax: +49 4522 743 95 376
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