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22.01.2015

Neue Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege im Kreis

Ehrenamtliche Kulturarbeit im Kreis Plön ist das Rückgrat für ein vielfältiges Angebot institutioneller Kultureinrichtungen. Zahlreiche Vereine und Privatpersonen widmen ihre Tätigkeit anspruchsvollen Kulturveranstaltungen wie Kunstausstellungen, Konzerten und Theateraufführungen. Auch auf heimatkundlichem und musealem Gebiet dominiert das Ehrenamt. Vor diesem Hintergrund hat der Plöner Kreistag beschlossen, die öffentliche Kulturförderung um ein neues Angebot zu ergänzen. Zusätzlich zu den jährlich bereit gestellten Fördermitteln für allgemeine Kultur- und Heimatpflege bzw. Kunstausstellungen können künftig auch investive Maßnahmen ehrenamtlicher Kulturträger seitens des Kreises finanziell gefördert werden. Eine entsprechende Richtlinie ist im Dezember in Kraft getreten.
Bauliche Maßnahmen, die über eine reine Bauunterhaltung hinausgehen, sind ebenso förderfähig wie Investitionen in die technische und mobile Ausstattung ehrenamtlich geführter Kultureinrichtungen.
Anträge auf Zuschussgewährung sind bis zum 01.07. eines jeden Jahres an das Amt für Schule und Kultur, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön zu richten, um bei den Haushaltsberatungen des kommenden Jahres berücksichtigt werden zu können. Die Unterlagen müssen Aussagen über Art und Umfang des Vorhabens, die zu erwartenden Kosten, deren geplante Finanzierung und der sich daraus ergebende Fehlbedarf darzustellen.
Für Rückfragen steht Elke Wiese im Amt für Schule und Kultur unter 04522/743-510, elke.wiese@kreis-ploen.de zur Verfügung.
Die vollständige Richtlinie findet sich unter dem Stichwort Kulturförderung im Kreis Plön.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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